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Die Umweltmanager der Kfz-Branche

REACH betrifft alle!
(Meldung vom 12. Juli 2007)

Ob Maschinen – oder Anlagenbau, ob Kunststoff- oder Pharmaindustrie, nahezu alle produzierenden Unternehmen sind von der Neuregelung des Chemikalienrechts, die europaweit zum 1. Juli 2007 in Kraft trat, betroffen.
Sogar Dienstleister, die betroffene Produkte verwenden, haben nach der neuen europäi-schen Verordnung 1907/2006/EG wesentliche Pflichten. Denn bei REACH -Abkürzung für „Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“- geht es um die Registrie-rung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Die Kernaussage lautet: Ohne Re-gistrierung dürfen keine Stoffe mehr auf den Markt gebracht und verwendet werden.

Wenn im Unternehmen mehr als eine Tonne Chemikalien pro Jahr genutzt werden, wenn chemische Stoffe hergestellt werden, verarbeitet, formuliert, verbraucht, gelagert, bereitgehalten, behandelt, abgefüllt, umgefüllt oder gemischt werden, greift REACH. Betroffen sind auch Unternehmen, die Produkte herstellen, die wiederum chemische Stoffe freisetzen – etwa Drucker, die Druckertinte freisetzen, oder Teppichböden und Filzstifte, die Lösemittel emittieren.

Jedes Unternehmen muss daher sorgfältig seine Betroffenheit prüfen. Auch für diese „Herausforderung“ hat Partslife die passende Lösung parat. Partslife hilft Ihnen durch Beratungsleistungen Ihre persönlichen Anforderungen zu definieren und im Nachgang eine praktische Lösung zu erarbeiten.

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