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Die Umweltmanager der Kfz-Branche

Umweltschadensgesetz
(Meldung vom 05. November 2007)

Neues aus der Gesetzgebung, das auch Sie interessieren wird. Denn es sind alle beruflich Tätigen betroffen.

Am 14.11.2007 tritt das Umweltschadensgesetz in Kraft. Damit wird die EU-Richtlinie über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in das deutsche Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält eine rückwirkende Haftung für Umweltschäden, die nach dem 30.4.2007 verursacht wurden.
Nähere Informationen zum Gesetz finden Sie unter:
http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/bmu-downloads/doc/37816.php

Das Umweltschadensgesetz normiert eine neue öffentlich-rechtliche Haftung für Schädigung von

  • geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen (sog. Biodiversität)
  • Böden
  • Gewässern

Für besondere, im Gesetz genannte Tätigkeiten und Anlagen haftet der Verursacher auch ohne Verschulden.
Bei eingetretenem Schaden besteht für den Verursacher die Pflicht zu Tragung der Sanierungskosten. Bei drohendem Umweltschaden hat er Maßnahmen zur Schadenvermeidung zu ergreifen.

Diese öffentlich-rechtlichen Ansprüche sind über die aktuellen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen nicht versichert!

Zur Absicherung der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz ist somit im Hinblick auf das Risikomanagement der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung möglich. Das neue Gesetz sieht aber keine Deckungsvorsorgepflicht vor. Die Entscheidung, ob eine Versicherung abgeschlossen wird, liegt im Ermessen eines jeden Unternehmens.

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