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Die Umweltmanager der Kfz-Branche

Verpackungsnovelle ist das „Aus“ für Trittbrettfahrer
(Meldung vom 21. November 2007)

Das Bundeskabinett hat die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Schon jetzt kann man sagen, dass "In Verkehr Bringer" von Verpackungen zukünftig deutlich strenger kontrolliert werden und die Anforderungen an Hersteller und Vertreiber steigen.

Die Verordnung sieht vor, dass alle Hersteller, deren Verpackungen bei Endverbrauchern landen, bei einem Dualen System angemeldet sein müssen und Lizenzentgelte für die in Verkehr gebrachte Menge Verpackungsmaterialien erbringen müssen. Wichtig ist hierbei, dass Handwerksbetriebe, und dazu zählen auch Kfz-Werkstätten, unter dem Begriff Endverbraucher zusammengefasst werden. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch einen fairen Wettbewerb, da jetzt die Rahmenbedingungen für alle gelten. Inzwischen gibt es nicht nur den "Grünen Punkt" (DSD GmbH), sondern zahlreiche Wettbewerber, wie die Belland Vision, VfW oder Interseroh.

Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen sind funktionierende Rücknahmesysteme als Branchenlösung ausgenommen, die die im jeweiligen Gewerbe (Kfz-Werkstätten) anfallenden Verpackungen zurücknehmen. Die Branchenlösungen haben den Vorteil, dass sie die Verpackungen in dem relevanten Markt zu deutlich günstigeren Konditionen zurückführen!

Um diese kostengünstige Alternative für den freien Kfz-Service Markt zu erhalten, hat PARTSLIFE mit der funktionierenden Branchenlösung für die Verpackungsentsorgung "PVS" beim Bundesministerium für Umwelt und anderen relevanten Stellen erhebliche Lobbyarbeit geleistet. Inzwischen vertrauen über 60 Hersteller in Deutschland und Österreich dieser kostengünstigen und rechtssicheren Lösung. Bei Kundengruppen, die nicht zu Endverbrauchern zählen, sollen zukünftig nur noch Selbstentsorgungssysteme Verpackungen einsammeln dürfen.

Damit Trittbrettfahrer keine Chance mehr haben, müssen Hersteller und Vertreiber aller Voraussicht nach eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese wird bei der zuständigen IHK hinterlegt. Dieser Passus wurde in die Verordnung mit aufgenommen, da es immer noch Hersteller und Unternehmen gibt, die die seit Anfang der 90 er Jahre bestehende Verpackungsverordnung bis heute nicht erfüllen oder nur einen Teil ihrer Verpackungen lizenzieren. Gleichzeitig mit der Vollständigkeitserklärung muss der Hersteller und Vertreiber die Beteiligung an einem System für das vorangegangene Kalenderjahr hinterlegen.

Eine Vollständigkeitserklärung, die durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss, soll Auskunft über die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterialien geben. Dieses Testat des Wirtschaftsprüfers soll dann bei der IHK hinterlegt werden unter Angabe des Systems, dessen man sich zur Erfüllung der Verpackungs-Verordnung bedient.

Hersteller und Vertreiber von Verpackungen können sich zur Erfüllung dieser Pflichten aus der Verpackungsverordnung Dritter bedienen. Die Branchenlösung PARTSLIFE bietet diesen Service seit Gründung an. Durch die Novellierung der Verpackungsverordnung erhofft sich PARTSLIFE weiteren Zuspruch aus dem Automotive-Segment. Natürlich berät das PARTSLIFE-Team betroffene Unternehmen eingehend und erarbeitet eine gesetzeskonforme wie auch kostengünstige Lösung.

PARTSLIFE GmbH | Martin-Behaim-Straße 2 | D-63263 Neu-Isenburg | Tel.: + 49 (0) 61 02/8 12 92-0 | Fax: + 49 (0) 61 02/8 12 92-29 | info@partslife.de