
Die Verordnung sieht vor, dass alle Hersteller, deren Verpackungen bei Endverbrauchern landen, bei einem Dualen System angemeldet sein müssen und Lizenzentgelte für die in Verkehr gebrachte Menge Verpackungsmaterialien erbringen müssen. Wichtig ist hierbei, dass Handwerksbetriebe, und dazu zählen auch Kfz- Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen sind funktionierende Rücknahmesysteme als Branchenlösung ausgenommen, die die im jeweiligen Gewerbe (Kfz- Um diese kostengünstige Alternative für den freien Kfz- Damit Trittbrettfahrer keine Chance mehr haben, müssen Hersteller und Vertreiber aller Voraussicht nach eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese wird bei der zuständigen IHK hinterlegt. Dieser Passus wurde in die Verordnung mit aufgenommen, da es immer noch Hersteller und Unternehmen gibt, die die seit Anfang der 90 er Jahre bestehende Verpackungsverordnung bis heute nicht erfüllen oder nur einen Teil ihrer Verpackungen lizenzieren. Gleichzeitig mit der Vollständigkeitserklärung muss der Hersteller und Vertreiber die Beteiligung an einem System für das vorangegangene Kalenderjahr hinterlegen.
Eine Vollständigkeitserklärung, die durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss, soll Auskunft über die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterialien geben. Dieses Testat des Wirtschaftsprüfers soll dann bei der IHK hinterlegt werden unter Angabe des Systems, dessen man sich zur Erfüllung der Verpackungs- Hersteller und Vertreiber von Verpackungen können sich zur Erfüllung dieser Pflichten aus der Verpackungsverordnung Dritter bedienen. Die Branchenlösung PARTSLIFE bietet diesen Service seit Gründung an. Durch die Novellierung der Verpackungsverordnung erhofft sich PARTSLIFE weiteren Zuspruch aus dem Automotive-