
Die Novellierung der Verpackungsverordnung hat zu einer Vielzahl von Änderungen geführt. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes war für die Entsorgungsexperten von PARTSLIFE ein wichtiger Grund, um ihren Partnern aus Industrie, Großhandel und Werkstatt die Verpackungsverordnung zu erläutern.
Zahlreiche neue Grundpflichten müssen heute von der Teileindustrie beachtet werden, um gesetzeskonform zu entsorgen. Verschiedene namhafte Referenten zeigten die wesentlichen Punkte der neuen Verpackungsverordnung auf.
Die Verpackungsverordnung hat es sich zum Ziel gesetzt, so genannte „Trittbrettfahrer“ zu entlarven. Zukünftig werden so genannte "In Verkehr Bringer" von Verkaufsverpackungen deutlich strenger kontrolliert. Somit steigen die Anforderungen an Hersteller und Vertreiber. Die Verordnung sieht vor, dass alle Hersteller, deren Verpackungen bei Endverbrauchern landen, bei einem dualen System angemeldet sein müssen und Lizenzentgelte für die in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterialien erbringen müssen. Wichtig ist hierbei, dass der Handwerksbetrieb, und dazu zählen auch Kfz- Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen sind funktionierende Rücknahmesysteme wie zum Beispiel PARTSLIFE als Branchenlösung ausgenommen.
Speziell für die Verpackungsverordnung bietet PARTSLIFE mit dem PVS- Inzwischen vertrauen fast 100 Hersteller in Deutschland und Österreich dieser kostengünstigen und rechtssicheren Lösung von PARTSLIFE.
Damit Trittbrettfahrer keine Chance mehr haben, müssen Hersteller und Vertreiber oberhalb einer Bagatellgrenze eine so genannte Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese wird bei der zuständigen IHK hinterlegt. Dieser Passus wurde in die Verordnung mit aufgenommen, da es immer noch Hersteller und Unternehmen gibt, die die seit Anfang der 90er Jahre bestehende Verpackungsverordnung bis heute nicht erfüllen oder nur einen Teil Ihrer Verpackungen lizenzieren. Gleichzeitig mit der Vollständigkeitserklärung muss der Hersteller und Vertreiber die Beteiligung an einem System für das vorangegangene Kalenderjahr hinterlegen.
Eine Vollständigkeitserklärung, die durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Sachverständigen bestätigt werden muss, soll Auskunft über die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterialien geben. Dieses Testat des Wirtschaftsprüfers/ Die Branchenlösung PARTSLIFE bietet im Rahmen des PVS-