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Die Umweltmanager der Kfz-Branche

PARTSLIFE Verpackungskongress mit großer Resonanz
(Meldung vom 04. März 2009)

Die Branchenlösung PARTSLIFE hat aktuell einen Kongress zur Novellierung der Verpackungsverordnung (VerpackV) durchgeführt. Über 80 Vertreter aus der Teileindustrie nahmen am Kongress teil.

Die Novellierung der Verpackungsverordnung hat zu einer Vielzahl von Änderungen geführt. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes war für die Entsorgungsexperten von PARTSLIFE ein wichtiger Grund, um ihren Partnern aus Industrie, Großhandel und Werkstatt die Verpackungsverordnung zu erläutern.

Zahlreiche neue Grundpflichten müssen heute von der Teileindustrie beachtet werden, um gesetzeskonform zu entsorgen. Verschiedene namhafte Referenten zeigten die wesentlichen Punkte der neuen Verpackungsverordnung auf.

Die Verpackungsverordnung hat es sich zum Ziel gesetzt, so genannte „Trittbrettfahrer“ zu entlarven. Zukünftig werden so genannte "In Verkehr Bringer" von Verkaufsverpackungen deutlich strenger kontrolliert. Somit steigen die Anforderungen an Hersteller und Vertreiber. Die Verordnung sieht vor, dass alle Hersteller, deren Verpackungen bei Endverbrauchern landen, bei einem dualen System angemeldet sein müssen und Lizenzentgelte für die in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterialien erbringen müssen. Wichtig ist hierbei, dass der Handwerksbetrieb, und dazu zählen auch Kfz-Werkstätten, dem Begriff „Endverbraucher“ gleich gestellt sind. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch einen fairen Wettbewerb, da jetzt die Rahmenbedingungen für alle gelten. Inzwischen gibt es nicht nur den "Grünen Punkt" (DSD GmbH), sondern zahlreiche Wettbewerber.

Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen sind funktionierende Rücknahmesysteme wie zum Beispiel PARTSLIFE als Branchenlösung ausgenommen.

Speziell für die Verpackungsverordnung bietet PARTSLIFE mit dem PVS-System bereits seit 2005 einen entsprechenden Service an. Die Serviceleistung ist so durchdacht, dass PARTSLIFE neben einer weiteren Branchenlösung aus der Ölindustrie - der GVÖ - vom Verordnungsgeber als „schützenswerte Branchenlösung“ anerkannt wird. Dies bedeutet, dass die Umweltministerien die Umsetzung als beispielhaft anerkannt haben.

Inzwischen vertrauen fast 100 Hersteller in Deutschland und Österreich dieser kostengünstigen und rechtssicheren Lösung von PARTSLIFE.

Damit Trittbrettfahrer keine Chance mehr haben, müssen Hersteller und Vertreiber oberhalb einer Bagatellgrenze eine so genannte Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese wird bei der zuständigen IHK hinterlegt. Dieser Passus wurde in die Verordnung mit aufgenommen, da es immer noch Hersteller und Unternehmen gibt, die die seit Anfang der 90er Jahre bestehende Verpackungsverordnung bis heute nicht erfüllen oder nur einen Teil Ihrer Verpackungen lizenzieren. Gleichzeitig mit der Vollständigkeitserklärung muss der Hersteller und Vertreiber die Beteiligung an einem System für das vorangegangene Kalenderjahr hinterlegen.

Eine Vollständigkeitserklärung, die durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Sachverständigen bestätigt werden muss, soll Auskunft über die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterialien geben. Dieses Testat des Wirtschaftsprüfers/Sachverständigen muss dann bei der IHK unter Angabe des Systems, dessen man sich zur Erfüllung der Verpackungsverordnung bedient, hinterlegt werden.

Die Branchenlösung PARTSLIFE bietet im Rahmen des PVS-Systems diesen Service kostengünstig an. Durch die Novellierung der Verpackungsverordnung erhofft sich PARTSLIFE weiteren Zuspruch aus dem Automotive-Segment. Natürlich berät das PARTSLIFE -Team betroffene Unternehmen eingehend und erarbeitet die kostengünstigste aber auch die gesetzeskonforme Lösung.

PARTSLIFE GmbH | Martin-Behaim-Straße 2 | D-63263 Neu-Isenburg | Tel.: + 49 (0) 61 02/8 12 92-0 | Fax: + 49 (0) 61 02/8 12 92-29 | info@partslife.de