ElektroG? Aber sicher!
Ob ausgediente Elektrowerkzeuge oder ausrangierte mobile Testgeräte: Laut ElektroG sind Hersteller und Importeure bzw. Vertreiber für die gesamte Logistik zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung der in der Kfz-
Branche eingesetzten Elektro- und Elektronikgeräte zuständig. Zusätzlich sind Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, EAR, zu erfüllen. Das bedeutet unter Umständen viel Aufwand, Kosten, Ärger.
Die PARTSLIFE Branchenlösung zur Umsetzung des ElektroG gewährleistet in Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Kooperationspartner die gesetzeskonforme fachgerechte Umsetzung des ElektroG zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Mit unserem Meldeservice erledigen wir für Sie alle Registrierungspflichten gegenüber der EAR. Und wir vermitteln Ihnen gerne Garantiegeber für B2C-Geräte oder erledigen für Sie die Entsorgung von B2B-Altgeräten direkt beim Kunden.
Ihre Vorteile
- Hohe Rechtssicherheit
- Weniger Aufwand
- Kostengünstige Komplettlösung aus einer Hand
PARTSLIFE Serviceangebot
- Fundierte Beratung zum ElektroG
- Komplette Abwicklung der Entsorgung und Verwertung
- Registrierung bei der EAR
- Entsorgung für B2C-Altgeräte nach öRE
- Vermittlung von Garantiegeberschaften für B2C-Altgeräte
- Entsorgung von B2B-Altgeräten beim Kunden
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