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Die Umweltmanager der Kfz-Branche

Gesetzlicher Auftrag mit Vorteilen für die gesamte Branche

PARTSLIFE übernimmt Verantwortung für das Verwerten, Entsorgen und zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen. Mit unserer Arbeit tragen wir wesentlich dazu bei, dass in der KFZ-Branche in Deutschland die gesetzlichen Verordnungen wirklich erfüllt werden. Und dass Industrie, Handel und Werkstätten sich auf einen Vorsprung in Know-how und Erfahrung stützen können, der ihnen neben vielen Auflagen auch vielfältige Chancen eröffnet.

Das Gesetz

Seit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus 1996 sind Hersteller (z.B. Auto- und Teilehersteller, Importeure) und Vertreiber (z.B. Autoteile-Händler und Importeure) und Abfallerzeuger (z.B. Kfz-Werkstätten) gemeinsam zur fach- und umweltgerechten Verwertung und Entsorgung der nach Gebrauch der Produkte entstehenden Abfälle verpflichtet.

Mit der am 1. Juli 2002 in Kraft getreten Altfahrzeugverordnung war Deutschland das erste europäische Land, das die im Herbst 2000 vom europäischen Parlament verabschiedete EU-Altfahrzeug-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat. In allen übrigen EU-Ländern wird ausdrücklich die Einrichtung eines flächendeckenden Systems zur Rücknahme von Altfahrzeugen und von Altteilen aus Fahrzeugreparaturen gefordert.

Die PARTSLIFE Lösung

Eine für alle: Anstelle einer eigenen kostenaufwendigen Rücknahmelogistik können sich Hersteller und Vertreiber zur Verwertung und Beseitigung ihrer Produkte eines gemeinsamen, branchengerechten PARTSLIFE Entsorgungskonzepts bedienen. Wir beraten zu Entsorgungs- und Umweltfragen, führen gezielte Schulungen durch und erarbeiten effiziente Dienstleistungen und innovative Mehrwert-Services für die Zukunft der gesamten Kfz-Branche: Umweltschutz, der sich rechnet!

PARTSLIFE GmbH | Martin-Behaim-Strasse 2 | D-63263 Neu-Isenburg | Tel.: + 49 (0) 61 02/8 12 92-0 | Fax: + 49 (0) 61 02/8 12 92-29 | info@partslife.de