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Environmental management for the automotive industry

DIHK-Umfrage „Grüner Mittelstand“: Rohstoffpreise forcieren Boom der Umwelttechnik
(Meldung vom 08. Juni 2011)

Energieeffizienz und Umweltschutz bei deutscher Wirtschaft hoch im Kurs.

Energieeffizienz und Umweltschutz stehen bei der deutschen Wirtschaft hoch im Kurs. Das zeigt die aktuelle DIHK-Umfrage „Grüner Mittelstand“ unter rund 28.000 Unternehmen.

Allein 2011 will jeder neunte Betrieb in diesem Bereich investieren – das sind so viele Unternehmen wie noch nie. Die Unternehmen wappneten sich nach Kräften mit verstärkten Investitionen in umweltschonende Technologien gegen die steigenden Energie- und Rohstoffpreise. Und das aus gutem Grund, denn allein der Preisanstieg in den ersten Monaten 2011 erhöht die Rohstoffrechnung in diesem Jahr um rund zehn Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr.

Gleichzeitig eröffnet der Boom in der Umwelttechnik deutschen Unternehmen neue Geschäftschancen: Die Nachfrage nach energiesparenden Maschinen und Anlagen „made in Germany“ steigt. Die Umwelttechnik dürfte in den nächsten Jahren das Segment sein, in dem weltweit die größten Zuwachsraten für die deutsche Exportwirtschaft erzielt werden. Für die EU erwarten die Unternehmen dieser Branche in fast allen Ländern signifikante Zuwächse.

Auch in Schwellenländern und selbst in Afrika macht sich die höhere Sensibilität für das Thema „Umweltschutz“ bemerkbar, wie die Auslandshandelskammern berichten. Immer mehr Länder sehen sich vor der Herausforderung, bei steigender wirtschaftlicher Dynamik Umweltschäden zu vermeiden.

EU-Kommission verabschiedet Kriterien zur Abfalleigenschaft für Schrotte

Die Verordnung tritt unmittelbar direkt in jedem Mitgliedstaat zum 9. Oktober 2011 in Kraft und gilt für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott. Weitere Materialströme, an denen die Kommission arbeitet, sind Kupfer, Papier, Glas und Kompost.

Damit bestehen EU-einheitliche Vorgaben, wann ein aus Abfall zurückgewonnenes Material kein Abfall mehr ist bzw. nicht mehr dem aufwändigen Abfallregime unterliegt und wie andere Produkte oder Rohstoffe behandelt werden kann.

Voraussetzung ist insbesondere, dass die Hersteller dieser Schrotte ein Qualitätsmanagement (Artikel 6) anwenden und mit einer Konformitätserklärung (Artikel 5) für jeden Schrott nachweisen, dass die Kriterien eingehalten werden. Darüber hinaus muss jede Art der Bearbeitung, z. B. Zerkleinern, Schreddern, Reinigen und Dekontaminieren abgeschlossen sein, bevor der Schrott seine Abfallstatur verliert.

Stoffverwendungsverbote für die Automobilbranche leicht überarbeitet

Automobilzulieferer und Fahrzeughersteller müssen die Stoffverwendungsverbote der EU-Altfahrzeugrichtlinie einhalten, da die deutsche Altfahrzeugverordnung direkt darauf verweist. Die Ausnahmeregelungen in Anhang II dieser Richtlinie sind erneut überarbeitet und aktualisiert worden.

Mit der am 31. März 2011 veröffentlichten EU-Richtlinie 2011/37/EU wird Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG neu formuliert, da die EU regelmäßig prüfen muss, ob deren Ausnahmeregelungen noch notwendig sind. Für den Großteil der Ausnahmen ist dies bestätigt worden.

Bei folgenden Ausnahmetatbeständen wurden jedoch Änderungen vorgenommen (teilweise durch stärkere Differenzierung):

  • Stahl für Bearbeitungszwecke und feuerverzinkter Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0, 35 Gewichtsprozent
  • Schwingungsdämpfer (im Bezug auf Blei und Bleiverbindungen)
  • Elektrische Bauteile, die Blei gebunden in einer Glas- oder Keramikmatrix enthalten, ausgenommen Glas in Glühlampen und die Glasur von Zündkerzen
  • Absorptionskühlschränke in Wohnmobilen (im Hinblick auf sechswertiges Chrom).

Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für „bleihaltige thermoelektrische Werkstoffe in elektrischen Fahrzeuganwendungen zur Senkung des CO2-Ausstoßes durch Abgaswärmerückgewinnung“. Die Nummerierung der Ausnahmen bzgl. sechswertigem Chrom, Quecksilber und Cadmium verschiebt sich dadurch jeweils um eins.

Bis 31. Dezember 2011 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht überführt haben.

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