Weihnachtsgrüße
PARTSLIFE Werkstatt-EckeEin letzter Tip zum Jahresende!Bevor das Jahr zu Ende geht, möchten wir es nicht versäumen, allen unseren Lesern ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017 zu wünschen. Wir melden uns ab für unsere Betriebsferien und sind am 2. Januar 2017 wieder da.
Wo gehobelt wird, fallen Späne, heißt es im Volksmund. Und wo gearbeitet wird, kann Gefahr drohen, sogar im ruhigsten Büro. In einer Werkstatt ist es allerdings noch viel gefährlicher. Denn hier bewegen die Mitarbeiter schwere Dinge und gehen mit Gefahrstoffen verschiedenster Art um. Damit möglichst wenig passiert, müssen Betriebe die Bestimmungen zum Arbeitsschutz einhalten. Tun sie es nicht, drohen hohe Strafen bis zu 5.000 Euro. Dazu kommt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitsschutz unzureichend ist, die Mitarbeiter auch tatsächlich in Gefahr sind. Passiert dann ein Unfall, haftet der Unternehmer voll und die Versicherung springt auch nicht ein. Wer beim Arbeitsschutz alles richtig machen möchte, kann sich auf auf unsere Unterstützung verlassen. Wer die Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld von 3.000 Euro. Kontrollen können jederzeit stattfinden. Das Schlimme daran: sie erfolgen ohne Voranmeldung. Wer in diesem Fall die entsprechenden Unterlagen nicht parat hat, ist fällig. So lange nichts passiert, wiegen sich die meisten Inhaber in Sicherheit. Geschieht jedoch ein Unfall, wird es brenzlig. Und wenn vorher niemand zur Kontrolle kam, jetzt wird kaum einer davon verschont. Da ist oft der Verlust des Versicherungsschutzes schon vorprogrammiert. Genau wie beim Autofahren gibt es für den Arbeitsplatz eine Bußgeldverordnung. Der Länderausschuss für Arbeits- und Sicherheitstechnik bestimmt, für welche Verfehlung wie viel Bußgeld fällig wird. Und das kann schnell teuer werden. Wer zum Beispiel seine Notausgänge und Fluchtwege nicht richtig kennzeichnet, kann mit bis zu 3.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Wer solche Kosten vermeiden möchte, sollte von Anfang an die Arbeitsschutzbestimmungen korrekt einhalten. Hier geht es schließlich nicht nur um die möglichen Bußgelder, sondern auch um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Wir unterstützten Werkstätten bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz. |
![]() Unser TippAktuellesLiebe PARTSLIFE Freunde, wir möchten nicht versäumen, den letzten Gewinner der Bierzapfanlage bekannt zu geben: Das gesamte PARTSLIFE-Team gratuliert und wünscht der Firma Klaus Kästle Autoservice, 72417 Jungingen
Viel Spaß beim Zapfen!
AnsprechpartnerWeitere Fragen beantwortet Euch mein Team gerne telefonisch oder auch per Email. Telefon: 06102 - 812 92 12 Viele Grüße! |
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