Arbeitsschutz

Prüfung elektrischer Arbeitsmittel (DGUV V3)

Warum muss ich meine elektrischen Geräte prüfen?

Die DGUV V3 (§5 Prüfungen) schreibt vor, dass die elektrischen Geräte vom Unternehmer in bestimmten Zeitabständen zu prüfen sind. Der Zweck dieser Regelung ist die Verringerung des Brandrisikos, denn defekte Geräte werden im Rahmen der Prüfung erkannt und aussortiert. Die Prüfung kann unter Umständen existenzsichernd sein, denn nur ca. 23% aller Unternehmen sind nach einem Brandereignis wieder voll betriebsfähig. Mehr als 30 Prozent aller Brandunfälle gehen auf das Konto elektrotechnischer Defekte.

Denken Sie bitte auch an Ihren Versicherungsschutz, denn viele Versicherungen sehen die Prüfung als Pflichtbestandteil in Ihren Policen vor.

Wann müssen elektrische Arbeitsmittel geprüft werden?

Elektrische Arbeitsmittel sind nach Montage und vor der ersten Verwendung zu prüfen. Das fordert u. a. § 14 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung.

Warum ist PARTSLIFE mein kompetenter Partner?

PARTSLIFE prüft wie vorgeschrieben: vor Inbetriebnahme der Geräte und wiederkehrend; schnell und effektiv – samt transparenter Dokumentation.

Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte

Zu ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen alle Geräte, die einen Stecker haben und leicht beweglich sind (tragbar). Beispiele hierfür:

  • Bohrmaschinen
  • Winkelschleifer
  • Netzteile
  • Computer
  • Bildschirme
  • Kabelverlängerungen usw.

Prüfung ortsfester Elektrogeräte

Ortsfeste Elektrogeräte sind alle Geräte, die einen Stecker haben und nicht ohne weiteres bewegt werden können.

  • Waschmaschinen
  • Spülmaschinen
  • Standbohrmaschinen
  • Radwuchtmaschinen
  • Radmontagemaschinen
  • Drehbänke
  • Kühlschränke usw.

Kontaktaufnahme

E-Mail:
arbeitssicherheit@partslife.de

Telefonisch:
+49 6102 81292-60

Mo, Di, Do von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi, Fr von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Hiermit beauftragen wir im eigenen Namen die Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel gemäß DGUV V3. Die Anzahl der zu prüfenden Geräte kann aufgrund der tatsächlich vorhandenen Geräte vor Ort abweichen. Der Mindestauftragswert beträgt € 200,-.




Ortsveränderliche Geräte, pauschal pro Gerät € 5,90

Monitor, Kaffeemaschine, Netzteile, PCs, Laptops, Mehrfachsteckdosen, Radio


Maschinenprüfung – Typ A, pauschal pro Gerät € 79,-

DIN VDE 0113-1. Betriebsspannung 230 V – 400 V. 1 Motor, 1 Not-Aus-Schalter. Beispiele Maschinen Typ A:

  • PKW-Hebebühne, Hubarbeitsbühne, Bremsenprüfstand
  • Richtbank, Reifenmontiermaschine, Reifenwuchtmaschine, Reifenwaschanlage
  • Standbohrmaschine, Kompressor, Rolltore, Kühlschränke

Maschinenprüfung – Typ B, pauschal pro Gerät € 99,-

DIN VDE 0113-1. Betriebsspannung bis 400 V (Dreh- / Starkstrom). Mehr als 1 Motor und/oder mehr als 1 Not-Aus-Schalter. Beispiele Maschinen Typ B:

  • LKW-Hebebühne

Schweißgerät, pauschal pro Gerät € 59,-

Prüfung von 1-phasigen Schweißgeräten nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0544-4. Prüfen der Isolation mit 500 Volt, 10 Ampere. Sichtprüfung und Gefährdungsstufe.

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