Arbeitssicherheit im Fokus

Was besagt §14 der Betriebssicherheitsverordnung?

In der dynamischen Welt der Arbeitssicherheit ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein Eckpfeiler. Insbesondere §14 wirft einen klaren Blick auf die unverzichtbare Thematik der regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln.

  1. Regelmäßige Prüfungen:
    Gemäß §14 BetrSichV sind regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln vorgeschrieben. Dies dient der Erhaltung der Sicherheit und dem Schutz der Arbeitnehmer vor Unfällen.

  2. Verantwortlichkeiten:
    Arbeitgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass die Prüfungen gemäß den Vorschriften durchgeführt werden. Dies schließt die Wahl qualifizierter Personen für die Prüfung ein.

  3. Intervalle:
    Die Verordnung legt Intervalle für die Prüfungen fest. Diese richten sich nach Art und Nutzung der Arbeitsmittel. Eine klare Struktur (Prüfkataster) gewährleistet einen zuverlässigen Schutz.

  4. Dokumentation:
    Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen ist Pflicht.

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