Die WEEE-Richtlinie und das Deutsche Elektrogesetz

Die Produktion und Entsorgung elektronischer Geräte belasten die Umwelt – auch, weil Elektroschrott aktuell zu den am stärksten wachsenden Abfallströmen innerhalb der EU gehört. Um eine umweltschonende Entsorgung von Elektromüll zu gewährleisten, wurde die WEEE-Richtlinie ins Leben gerufen.

Was bedeutet WEEE?

Die Abkürzung WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Die im August 2012 in Kraft getretene Richtlinie regelt den Vertrieb sowie die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten innerhalb der Europäischen Union. Den Mitgliedstaaten kommt die Aufgabe zu, die WEEE-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies geschieht In Deutschland durch das Elektrogesetz.

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

Die von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzten Lösungen haben vor allem zwei Aufgaben: die Kostenübernahme der Altgeräteentsorgung durch die Hersteller:innen sicherzustellen und die Registrierungspflicht von Elektrogeräten zu regeln.

Rücknahme und Entsorgung durch die Hersteller:innen
Wer Elektro- oder Elektronikgeräte verkauft, ist für die Organisation und/oder Finanzierung der Entsorgung verantwortlich. Dies umfasst die Sammlung, Behandlung, Recycling und Verwertung der Produkte. Die Rückgabe von Altgeräten ist für Endverbraucher:innen kostenlos. Die durch die Verwertungssysteme anfallenden Kosten tragen die Hersteller:innen und Vertreiber:innen der Geräte.

Registrierungspflicht
Die Registrierungspflicht besagt, dass alle in einem EU-Land in Umlauf gebrachten Elektrogeräte im jeweiligen Land registriert werden müssen. Hierzu ist ein Verzeichnis der registrierten Hersteller:innen anzulegen und die Menge der auf den Markt gebrachten Produkte zu erfassen. Registrierte Geräte müssen ferner als registriert gekennzeichnet werden.

Welche Geräte sind betroffen?

Die WEEE-Richtlinie wurde im Jahr 2002 ins Leben gerufen und ist derzeit in der Fassung vom 04. Juli 2012 in Kraft. Im August 2018 erfolgte zudem die Umstellung auf den offenen Anwendungsbereich (Open Scope), die besagt, dass nun alle elektrischen und elektronischen Geräte unter die Registrierungspflicht gemäß der WEEE-Richtlinie fallen.

Mit der Novellierung von 2012 wurden auch die Kategorien für recyclingpflichtige Geräte angepasst, so dass jetzt sechs Kategorien unterschieden werden. Diese Änderung greift nicht nur für Neuregistrierungen sondern ist auch rückwirkend auf bestehende Registrierungen anzuwenden. Unterschieden werden:

  • Wärmeüberträger
  • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
  • Lampen
  • Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte)
  • Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte)
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt

Das deutsche Elektrogesetz

Die Umsetzung der WEEE-Richtlinie erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das ElektroG regelt somit das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Aus dem ElektroG ergeben sich insbesondere Pflichten zur Rücknahme von Altgeräten sowie eine Registrierungspflicht für Hersteller:innen elektronischer Geräte.

Rücknahmepflicht
Alle stationären Händler:innen, die in Deutschland Elektrogeräte an Endnutzer:innen verkaufen, müssen Altgeräte annehmen, sofern sie pro Geschäft mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte nutzen. Bei Online- bzw. Versandhändler:innen wird die Lager- und Versandfläche für die Berechnung herangezogen.
Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind dann unentgeltlich anzunehmen wenn ein Gerät der gleichen Art gekauft wird. Kleinere Geräte, bei denen sämtliche Abmessungen unter 25 cm liegen, müssen grundsätzlich kostenfrei angenommen werden – und zwar bis zu fünf Geräte pro Kund:in.

Registrierungspflicht
Hersteller:innen und Inverkehrbringer:innen von Elektro- und Elektronikgeräten sind laut Elektrogerätegesetz dazu verpflichtet, eine eindeutige WEE-Nummer zu führen, die von der Stiftung Elektro-Altgeräte (Stiftung EAR) vergeben wird. Darüber hinaus muss jeder Gerätetyp bzw. jede neue Marke separat registriert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Abmahnung sowie eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro.
Die WEEE-Nummer ist eine eindeutige Nummer, die als eine Art Benutzer:innen- oder Kund:innennummer zu verstehen ist. Sie setzt sich aus einem Länderkürzel (z. B. „DE“ für Deutschland) und einer 8-stelligen Ziffernfolge zusammen.
Die WEEE-Richtlinie sieht vor, dass die WEEE-Nummer auf allen Rechnungen sowie beim Produktverkauf anzugeben ist. In der Datenbank der Stiftung EAR können sämtliche Hersteller:innen mithilfe ihrer WEEE-Nummer online eingesehen werden.

Änderungen 2022 – Das ElektroG3

Am 20. Mai 2021 wurde das deutsche ElektroG novelliert und ist in einer neuen Fassung 2022 in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören:

  1. Erweiterte Rücknahmepflicht: Lebensmitteleinzelhändler:innen werden in die Rücknahmepflicht eingeschlossen, sofern sie mehr als 800 qm Ladenfläche aufweisen. Im Onlinehandel dürfen für die Rücksendung keine Versandkosten berechnet werden.
  2. Erweiterte Haftung für Online-Marktplätze: Online-Marktplätze haften für die sachgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR. Nicht ordnungsgemäß registrierte Produkte dürfen nun nicht mehr vertrieben bzw. versendet werden. Bei Verstoß drohen nicht nur den Hersteller:innen und Händler:innen, sondern auch den Plattformbetreiberinnen hohe Bußgelder sowie potentielle zivilrechtliche Maßnahmen.
  3. Geräte mit Akkus oder Batterien: Alt-Batterien müssen aus Geräten zerstörungsfrei und mit handelsüblichem Werkzeug entfernt werden können. Geräte müssen außerdem Informationen über deren Typ und das chemische System von Akku oder Batterien beigefügt werden.

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